Unterricht und Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Schwerpunkt geistige Entwicklung gemäß der Kerncurricula. Erstellung von Förderplänen, Entwicklungsberichten und Zeugnissen. Einsatz in mindestens einer Klasse. Wahrnehmung der Aufsichtspflicht. Übernahme pflegerischer Tätigkeiten, wie bspw. das Anreichen von Essen und Unterstützung bei Toilettengängen.